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Steuer 2014 für Arbeitnehmer, Beamte und Kapitalanleger

Ihre Einkommensteuererklärung 2013, Haufe Steuerratgeber 3601

Erschienen am 11.11.2013, 1. Auflage 2014
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783648039311
Sprache: Deutsch
Umfang: 560 S.
Format (T/L/B): 2.6 x 21.6 x 15 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Zeile für Zeile durch Ihre Steuererklärung 2013! Nutzen Sie die geldwerten Tipps und das Insiderwissen der erfahrenen Autoren - damit zahlen Sie keinen Euro zu viel! Inhalte: SchrittfürSchrittAusfüllhilfe für die Steuerklärung mit allen amtlichen Formularen, vielen Beispielen und Musterfällen. Alle FormularÄnderungen 2013 auf einen Blick. Topaktuelles Steuerlexikon von AZ: einfach nachschlagen alle Stichwörter kurz und verständlich erklärt. Mit großem SchlussCheck: Damit denken Sie an alle wichtigen Details. Lohnsteuerermäßigungsantrag 2014, Pflege und Betreuungskosten, Heimunterbringung. Expertentipps zur Bescheidprüfung und zum Einspruchsverfahren.

Autorenportrait

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Leseprobe

1.3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)WICHTIG Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge), z. B. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder zu privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen (insbesondere Rürup-Versicherungen), als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Für Beiträge zu Riester-Verträgen benötigen Sie die Anlage AV. Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.Formularaufbau Seite 1 (Alters)Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 410) Hier sind alle Versicherungsbeiträge zu erfassen, aus denen sich ein späterer Rentenanspruch ergibt, z. B. der gesetzliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung oder Einzahlungen in private (Rürup-)Rentenversicherungen oder berufständische Versorgungseinrichtungen. Seiten 1 und 2 Kranken und Pflegeversicherungen (Zeilen 1245) Die Beiträge sind, je nachdem, ob Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich oder freiwillig (z. B. Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner bzw. im Ausland) oder in einer privaten Krankenversicherung (z. B. Beamte, Richter, Selbstständige) versichert sind, in unterschiedlichen Zeilen einzutragen. In der gesetzlichen Versicherung Versicherte können die Beiträge im Regelfall Ihrer Lohnsteuerbescheinigung bzw. Ihrem Rentenbescheid entnehmen, privat Versicherte der Mitteilung der Krankenversicherung. Hier können Sie auch die Krankenversicherungsbeiträge für einen eingetragenen Lebenspartner oder für nicht bei Ihnen berücksichtigungsfähige Kinder eintragen, wenn Sie der Versicherungsnehmer sind. Leseprobe

Schlagzeile

Der Ratgeber führt Sie leicht verständlich durch die Steuererklärung 2013 und zeigt Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie Steuern sparen können.

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